Tierwohl bei Steirerfleisch
Tierwohl ist in uns sehr wichtig, denn auch wir wollen in der Gewißheit unserer Arbeit nachgehen, dass das Leben des Tieres bis zur Schlachtung möglichst artgerecht und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verlaufen ist.
In den österreichischen Gesetzen sind alle Punkte, die ein Landwirt – beziehungsweise ein Schlachthof – zu berücksichtigen haben, geregelt. Die diesbezüglichen Kontrollen werden von Tierärzten durchgeführt. Darüber hinaus gibt es beispielsweise für AMA-Betriebe seitens der AMA weitere Vorschriften, damit ein Betrieb dieses Gütesiegel führen darf. Auch dies wird von entsprechenden Stellen kontrolliert. Somit dürfen wir also davon ausgehen, dass die Landwirte und die amtlichen Kontrollorgane ihrer Arbeit gewissenhaft nachkommen.
Der Transport der Tiere ist ebenfalls gesetzlich geregelt: Jedes Tier, dass bei uns ankommt, wird wieder von unabhängigen Tierärzten begutachtet sowie die Umstände des Transportes bewertet. In unseren Ställen gelten Richtlinien, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und deren Einhaltung ebenfalls kontrolliert wird.
Jeden Tag sind in unserem Betrieb während der gesamten Schlachtung fünf amtliche Tierärzte anwesend; sie kontrollieren die Lebendtier-Anlieferung, den Stall, die Betäubung und die Schlachtung. Zusätzlich gibt es wöchentliche Kontrollen von den zuständigen Amtstierärzten und zweimal jährlich im Auftrag der Landesveterinärdirektion ein Audit. Falls es trotz dieser umfassenden Kontrollen doch zu einem Fehlern kommt, sind wir bemüht, diese Mängel so rasch wie möglich zu beheben und nachhaltig abzustellen. Wo Menschen arbeiten, können leider auch Fehler passieren. Wichtig ist daher, dass man Fehler erkennt, korrigiert und kontinuierlich Verbesserungen umsetzt. Wir führen daher mit allen Mitarbeitern, die im Bereich der Schweineanlieferung und –betäubung beschäftigt sind, umfassende, monatliche Schulungen über die Tierschutzbestimmungen durch; diesbezüglich werden wir ebenfalls von den amtlichen Tierärzten unterstützt.
An jedem unserer Standorte haben wir zwei Tierschutz-Beauftragte bestellt und sämtliche MitarbeiterInnen in der Schlachtung werden entsprechend unterwiesen; ein entsprechender Sachkundenachweis für jeden Mitarbeiter liegt auf. Wir legen auf die ordentliche Erfüllung der Vorschriften großen Wert und investieren deshalb sehr viel Geld in die Aus- und Weiterbildung unserer MitarbeiterInnen.
Darüber hinaus arbeiten wir schon seit vielen Jahren mit dem bsi-Institut (Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung) in Deutschland zusammen. Dadurch wollen wir sicherstellen, dass es in unserem Betrieb zu keinen systemischen Mängeln in den Bereichen Tiertransport und Tierschutz sowie der Schlachtung kommt. Bei kleineren Mängeln, die auftreten können, sind alle angehalten, die Mängel entsprechend zu beheben. Sämtliche Erkenntnisse dieses Institutes werden auch an die zuständigen Behörden gemeldet.
Abschließend möchten wir festhalten, dass die Schlachtung ein Bestandteil in der Fleischgewinnung ist: Will man Fleisch essen, muss das Tier fachgerecht geschlachtet werden. Die Diskussionen über den entsprechenden Ablauf sind notwendig, sofern sie sachlich geführt werden und natürlich stehen wir in permanentem Austausch mit den Behörden, um Verbesserungen vornehmen zu können.
Karoline Scheucher, Alois Strohmeier, Christian Hackl
Geschäftsführung